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Nutzungsbedingungen

Endbenutzervereinbarung

Präambel

 In dieser Endbenutzervereinbarung ("EULA") werden die Rechte und Verpflichtungen beschrieben, gemäß denen Benutzer die von der Finmatics GmbH, FN 466381 f ("FINMATICS") bereitgestellte Software ("FINMATICS-SOFTWARE") nutzen dürfen (solche Benutzer nachfolgend "NUTZER").

 Wenn diese EULA vom NUTZER nicht angenommen oder eingehalten werden, ist eine Nutzung der FINMATICS-Software nicht gestattet.

  1. RECHTE ZUR NUTZUNG

    1. Dem NUTZER wird das persönliche, widerrufbare, nicht ausschließliche, auf die NUTZUNGSDAUER (wie in Abschnitt 1.5 definiert) befristete, nicht abtretbare, nicht übertragbare und ausschließlich gemäß Abschnitt 2 unterlizenzierbare Recht an der Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE eingeräumt.

    2. Die FINMATICS-SOFTWARE wird dem NUTZER zur (nicht exklusiven) Nutzung überlassen und der NUTZER darf die FINMATICS-SOFTWARE ausschließlich (i) gemäß den Bestimmungen dieser EULA und (ii) für den in der aktuellen Dokumentation zur FINMATICS-SOFTWARE (der "SOFTWAREDOKUMENTATION") genannten Zweck (im Folgenden auch als „zweckmäßige Nutzung“ bezeichnet) verwenden. Die aktuelle Fassung der SOFTWAREDOKUMENTATION kann unter support.finmatics.com aufgerufen werden.

    3. Der NUTZER ist nur dann zur Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE berechtigt, wenn

      1. er selbst eine Lizenz zur Nutzung aufgrund eines direkten Lizenzvertrags ("LIZENZ") mit FINMATICS erhalten hat;

      2. ein solcher, direkter Lizenznehmer der FINMATICS ("LIZENZGEBER") ihm eine Unterlizenz an seiner LIZENZ auf Basis seines Lizenzvertrags mit FINMATICS einräumt; oder

      3. ihm eine Unterlizenz gemäß Abschnitt 2 dieser EULA von einem (Unter-)Lizenznehmer des LIZENZGEBERS ("UNTERLIZENZGEBER") eingeräumt worden ist.

        (die unter (ii) und (iii) genannten Unterlizenzen werden im Folgenden als die "UNTERLIZENZEN" bezeichnet).

    4. Klarstellend wird festgehalten, dass für die Einräumung einer UNTERLIZENZ eine separate Vereinbarung zwischen dem LIZENZGEBER bzw UNTERLIZENZGEBER und dem NUTZER erforderlich ist, mit der dem NUTZER die in Abschnitt 1.1 genannten Nutzungsrechte an der FINMATICS-SOFTWARE eingeräumt werden.

      Diese Rechteeinräumung kann vom NUTZER gemäß Abschnitt 4 der FINMATICS AGB nur für die Dauer des vom NUTZER mit FINMATICS geschlossenen VERTRAGES vorgenommen werden.

    5. Das unter Abschnitt 1.1 eingeräumte Nutzungsrecht beginnt mit Annahme dieses EULA und endet automatisch zu dem Zeitpunkt:

      1. in dem die Vereinbarung über die LIZENZ zwischen FINMATICS und dem NUTZER endet;

      2. in dem die Vereinbarung über die LIZENZ zwischen FINMATICS und dem LIZENZGEBER endet;

      3. in dem die Vereinbarung über die UNTERLIZENZ zwischen einem LIZENZGEBER oder UNTERLIZENZGEBER und dem NUTZER beendet wird; oder

      4. zu welchem der NUTZER sich nicht mehr an die Bestimmungen des EULA hält


      (die "NUTZUNGSDAUER").

 

  1. WEITERGABE AN DRITTE

    1. Der NUTZER ist berechtigt, die unter Abschnitt 1.1 eingeräumte LIZENZ an dritte Personen weiter zu lizenzieren, sofern und soweit

      1. eine solche Unterlizenzierung für die zweckmäßige Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE durch den Dritten erforderlich ist;

      2. dem NUTZER ein Nutzungsrecht an der FINMATICS-SOFTWARE direkt von einem LIZENZGEBER und nicht bloß von einem UNTERLIZENZGEBER eingeräumt wurde

      3. der Dritte dieses EULA akzeptiert; und

      4. alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nationale und internationale Exportbestimmungen, vom NUTZER beachtet werde.

    2. Sollte der NUTZER eine Unterlizenzierung gemäß diesem Abschnitt 2 vornehmen, ist er, FINMATICS in vollem Umfang für die Einhaltung aller Verpflichtungen aus der EULA durch seinen Sublizenznehmer ebenso wie dieser haftbar.



  1. BESCHRÄNKUNGEN

    1. Mit Ausnahme der dem NUTZER im Rahmen dieser EULA eingeräumten LIZENZ behält sich FINMATICS alle Rechte an der FINMATICS-SOFTWARE einschließlich aller weltweiten Technologie-, Immaterialgüter- und Eigentumsrechte daran ausdrücklich vor.

    2. Dem NUTZER ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke oder sonstige Eigentumsvermerke von FINMATICS von der FINMATICS-SOFTWARE zu entfernen, zu verbergen oder unkenntlich zu machen.

    3. Der NUTZER darf die FINMATICS-SOFTWARE weder verändern, editieren, anpassen, einem Reverse-Engineering unterziehen, vervielfältigen, disassemblieren, dekompilieren oder duplizieren, noch diesbezüglich andere technische oder logische Verfahren anwenden, um deren Struktur, Prozesse, Funktionsweise oder sonstigen schutzfähigen Merkmale zu beeinflussen oder Informationen darüber zu erlangen.

    4. Der Zugriff und die Nutzung der REST-API und des FRONTENDS sind ausschließlich zum Zweck der sachgerechten und zweckmäßigen Nutzung zulässig. Dritten ist jeglicher Zugriff oder Nutzung der REST-API und des FRONTENDS untersagt. Der Zugriff und die Nutzung des FRONTENDS sind nur Menschen gestattet. Bei der Nutzung des FRONTENDS ist es untersagt, alternative Methoden wie zB Robots, Spiders, Scraping oder andere vergleichbare Technologien, Programme oder Algorithmen zu verwenden bzw. ihre Verwendung zu erleichtern oder Dritten zu ermöglichen. Unzulässig ist daher insbesondere die Nutzung des FRONTENDS durch RPA-ROBOTER. Alle hinsichtlich der REST-API von FINMATICS gewährten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten sind jederzeit einseitig widerruflich. Der Zugriff und die Nutzung der REST-API ist nur bis auf den einseitigen Widerruf von FINMATICS zulässig. FINMATICS kann folglich jederzeit die Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der REST-API einseitig und ohne Vorankündigung unterbinden.

 

  1. RECHT AN NUTZERDATEN/DATENSCHUTZ

    1. Der NUTZER gewährt FINMATICS ein persönliches, örtlich und zeitlich ungebundenes, unentgeltliches, nicht ausschließliches, von FINMATICS an Subunternehmer (im Sinne von Abschnitt 2.4 der AGB) übertragbares, und von diesen nicht unterlizenzierbares Recht zum Hosten, Cachen, Speichern, Aufzeichnen, Kopieren, Einsehen, Anzeigen und Verarbeiten von Daten und Informationen die in Dokumenten enthalten sind, die der NUTZER in der FINMATICS-SOFTWARE zu Verfügung stellt ("DOKUMENTE") und zwar ausschließlich für den Zweck der (i) unternehmensübergreifenden Trainings von Machine Learning Modellen zur automatischen Verarbeitung der DOKUMENTE, (ii) Erstellung von unternehmensübergreifenden Benchmarking Reports, welche branchenspezifische Kenngrößen errechnen, (iii) Anreicherung der FINMATICS Stammdatenbank mit Information aus den DOKUMENTEN sowie (iv) zum Zwecke der Anomalie/ Fraud Detection.

    2. Für die in Abschnitt 4.1 genannten Verarbeitungszwecken werden von FINMATICS keine Daten benötigt, die personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind. Technisch kann allerdings nicht sichergestellt werden, dass zu diesen Zwecken im Einzelfall nicht auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, beispielsweise wenn der NUTZER DOKUMENTE bereitstellt, in denen personenbezogene Daten enthalten sind. Soweit FINMATICS personenbezogene Daten zu den in Abschnitt 4.1 genannten Zwecke nutzt, wird FINMATICS für diese Nutzung die Pflichten eines Verantwortlichen im Sinne von Art 4 Z 7 DSGVO erfüllen.

    3. Im Übrigen verpflichten sich der NUTZER und FINMATICS zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen und werden die Einhaltung dieser Vorgaben durch ihre Vertreter, Mitarbeiter und ihnen zurechenbare Dritte sicherstellen.

 

  1. PFLICHTEN DES NUTZERS

    1. Der NUTZER ist verantwortlich für:

      1. die vertrags-, gesetzes- und zweckkonforme Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE;

      2. die Schaffung der notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen;

      3. die Überwachung der Einhaltung dieser EULA durch Personen, die zur Nutzung der FINMATICS- SOFTWARE autorisiert wurden, wie etwa seine Mitarbeiter oder freien Dienstnehmer;

      4. die Genauigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Informationen und Daten in den DOKUMENTEN sowie die Rechtmäßigkeit des Verarbeitens der Daten, wobei FINMATICS insbesondere keinerlei Sorgfalts-, Schutz- oder Warnpflichten trifft, die vom NUTZER bzw seinen autorisierten Personen in der FINMATICS-SOFTWARE bereitgestellten Daten und Informationen auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen; sowie

      5. die Geheimhaltung der Zugangsdaten für die FINMATICS-SOFTWARE und die Verhinderung eines unbefugten Zugriffs oder einer unbefugten Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE durch nicht autorisierte Personen, wobei der NUTZER FINMATICS umgehend über einen derartigen Zugriff unter support@finmatics.com informieren wird.

    2. Der NUTZER verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE in dieser ausschließlich DOKUMENTE bereitzustellen, die für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten durch FINMATICS erforderlich sind. Diese DOKUMENTE dürfen insbesondere keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art 9 DSGVO oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten im Sinne von Art 10 DSGVO enthalten.

 

  1. WERBUNG UND MARKETING

    1. Der NUTZER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und räumt FINMATICS das Recht ein, das Logo und gegebenenfalls die Marke des NUTZERs räumlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkt für Werbe- und Marketingaktivitäten zu nutzen.

    2. Der NUTZER gewährleistet, dass das Logo und die Marke nicht mit Rechten Dritter belastet sind und diese von FINMATICS demnach ohne Einschränkung für Werbe- und Marketingaktivitäten genutzt werden können.

 

  1. GEWÄHRLEISTUNG

    1. FINMATICS gewährleistet, dass die FINMATICS- Software während der NUTZUNGSDAUER (i) der SOFTWAREDOKUMENTATION entspricht, (ii) sich in betriebsbereitem Zustand befindet und (iii) dem zu diesem Zeitpunkt üblichen Stand der Technik entspricht. Auf Grund von Programmfehlern nach dem Stand der Technik ist es jedoch teilweise nicht möglich, eine gänzlich fehlerfreie Software zur Verfügung zu stellen.

    2. FINMATICS leistet insbesondere nicht Gewähr, dass die FINMATICS- Software oder ihre Funktionalität und Qualität den Anforderungen und Erwartungen des NUTZERS entspricht oder sich für einen bestimmten vom NUTZER angestrebten Zweck eignet.

 

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

    1. FINMATICS haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen. FINMATICS übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden welcher Art auch immer. Die Beschränkung der Haftung von FINMATICS nach diesen EULA gilt jeweils im gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß. Ansprüche gegen FINMATICS aus diesen EULA sind (i) bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von sechs (6) Monaten ab Kenntnis des Schadens; und (ii) unter Ausschluss der persönlichen Haftung aller Vertreter, Mitarbeiter und Subauftragnehmer von FINMATICS ausschließlich gegenüber FINMATICS geltend zu machen.

    2. Die Haftung von FINMATICS gegenüber dem NUTZER nach diesen EULA ist ungeachtet des Rechtsgrunds der Ansprüche und soweit gesetzlich zulässig auf die (Netto-)Summe aller Gebühren, die FINMATICS vom NUTZER für die LIZENZ insgesamt erhalten hat, beschränkt.

 

  1. SCHADLOSHALTUNG

    Der NUTZER wird FINMATICS hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos halten, die auf (i) einer vertragswidrigen Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE beruhen, (ii) dem Verletzen der Pflichten gemäß Abschnitt 6 sowie (iii) einer Verletzung eines wirksamen gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts einer dritten Person durch den NUTZER beruhen, sofern sie nicht auf einer vertragsgemäßen Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE beruhen.

 

  1. SONSTIGES

    1. Diese EULA und alle nicht vertraglichen Verpflichtungen aus oder in diesem Zusammenhang unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen EULA (einschließlich Streitigkeiten über Bestehen, Gültigkeit und Beendigung) ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

    2. Wenn und soweit der NUTZER und FINMATICS keine zusätzlichen Vertragsabreden in Textform treffen, umfasst diese EULA und die darin jeweils ausdrücklich genannten Vereinbarungen die vollständige und ausschließliche Übereinkunft und Vereinbarung zwischen dem NUTZER und FINMATICS im Hinblick auf die Nutzung der FINMATICS-SOFTWARE.

     

    Letzte Änderung: Mai 2023